Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände

Gemeinsam stark für Land und Leute

Seit mehr als 30 Jahren sind die zwölf baden-württembergischen Regionalverbände als Arbeitsgemeinschaft organisiert. Deren Aufgabe und Ziel ist es, die Interessen gegenüber Land und Bund gemeinsam zu vertreten.

12

Regionalverbände in Baden-Württemberg

1101

Gemeinden im Regionalverband

11

Millionen Einwohner

35752

Quadratkilometer Fläche

01 1 02

Zusammenarbeit auf regionaler Ebene.

In Baden-Württemberg gibt es zwölf Regionalverbände. Sie wurden 1973 im Zuge einer großen Verwaltungsreform eigeführt. Ihre zentrale Aufgabe ist die Umsetzung der Regionalplanung nach dem Landesplanungsgesetz. Damit sind Aufgaben der regionalen Raumplanung erfasst, die Gemeindegrenzen und auch die Grenzen von Landkreisen überschreiten.

Die Regionalverbände sind eine Art Bindeglied zwischen dem Land und den Kommunen. Sie sind keine klassischen Mittelbehörden der Landesverwaltung, sondern stehen außerhalb der klassischen Verwaltungshierarchie des Landes. Dennoch bilden sie eine Ebene zwischen den Stadt- und Landkreisen einerseits und der Landesverwaltung andererseits.

Starke Partner.

In ihrer Arbeitsgemeinschaft setzen sich die Regionalverbände mit den Vorgaben der Landesplanung oder Gesetzgebungsverfahren auseinander und pflegen den fachlichen Dialog untereinander. Um den kontinuierlichen Austausch aufrechtzuerhalten, treffen sich Vertreter der einzelnen Regionalverbände auf Ebene der Vorsitzenden, der Verbandsdirektoren und in Arbeitskreisen mehrmals im Jahr.

Mensch, Umwelt und Wirtschaft sind die Themen, denen sich die Regionen gemeinsam verpflichtet sehen. So diskutieren wir bei den Treffen Fragen, die alle beschäftigen, beispielsweise die Ausweisung von Windkraftstandorten, die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung oder den Freiraumschutz. Der fachliche Austausch der Arbeitsgemeinschaft läuft in sechs Arbeitsgruppen, denen Vertreter aller Regionalverbände angehören.